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Die Umsatzsteuer wird
auf jede Stufe der Wirtschaft - vom Erzeuger bis hin zum Einzelhandel
- erhoben. Letztlich wird sie vom Endverbraucher getragen. |
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Daher wird sie Unternehmen
im Inland und in einigen EU-Ländern erstattet. Die gesetzlichen
Regelungen der einzelnen Staaten sind sehr unterschiedlich. Es ist
daher für Unternehmen ohne die Kenntnisse der ausländischen
Gesetzgebung und praktischer Erfahrung kaum möglich, diese
Usamtzsteuer selbst zurückzufragen. Viele Unternehmen wissen
nicht, dass sie auch ein Anrecht auf die Rückerstattung
bereits gezahlter Umsatzsteuer aus allen EU-Ländern haben. |
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Rückerstattungen
der Umsatzsteuer sind z.B. für Geschäftsreisekosten, Betriebskosten,
Honorare für Dienstleistungen und Anschaffungskosten von Betriebsbedarf
grundsätzlich möglich. |
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Falls Sie sich nicht mit
der Gesetzgebung der EU-Staaten auseinandersetzen möchten,
sind wir Ihr kompetenter Partner rund um das Thema Umsatzsteuer
und übernehmen gerne für Sie die anfallenden Formalitäten. |
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