Die Umsatzsteuer wird auf jede Stufe der Wirtschaft - vom Erzeuger bis hin zum Einzelhandel - erhoben. Letztlich wird sie vom Endverbraucher getragen.
Daher wird sie Unternehmen im Inland und in einigen EU-Ländern erstattet. Die gesetzlichen Regelungen der einzelnen Staaten sind sehr unterschiedlich. Es ist daher für Unternehmen ohne die Kenntnisse der ausländischen Gesetzgebung und praktischer Erfahrung kaum möglich, diese Usamtzsteuer selbst zurückzufragen. Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie auch ein Anrecht auf die Rückerstattung bereits gezahlter Umsatzsteuer aus allen EU-Ländern haben.
Rückerstattungen der Umsatzsteuer sind z.B. für Geschäftsreisekosten, Betriebskosten, Honorare für Dienstleistungen und Anschaffungskosten von Betriebsbedarf grundsätzlich möglich.
Falls Sie sich nicht mit der Gesetzgebung der EU-Staaten auseinandersetzen möchten, sind wir Ihr kompetenter Partner rund um das Thema Umsatzsteuer und übernehmen gerne für Sie die anfallenden Formalitäten.
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